Liebe Leser,
es ist ein Steuer-Schock, den viele Anleger nicht einberechnen, wenn Sie mit Aktien handeln.
Wenn ein Ehepartner aus der Kirche austritt, der andere aber nicht, dann wird bei der gemeinsamen Steuererklärung dennoch eine Kirchensteuer anfällig. Die Überraschung ist dann groß, wenn man bemerkt, dass die Steuer doch abgezogen wurde. Als Gläubiger Mensch, der regelmäßig die Kirche besucht, sollte auch Kirchensteuer zahlen. Aber es bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass beide aus der Kirche austreten müssen, um bei einer gemeinsamen Steuererklärung keine Kirchensteuer zu zahlen.